Staatliche Förderung Nach gegenwärtiger Gesetzgebung (Stand: Juni 2003) erhalten Sie 10 Prozent Wohnungsbauprämie für einen jährlichen Sparbetrag von 512,- bzw. 1024,- EUR (ledig/verheiratet), den Sie auf Ihren Bausparvertrag einzahlen, wenn Ihr Jahreseinkommen die Grenzen von 25600,- bzw. 51200,- EUR nicht überschreitet. Die Arbeitsnehmersparzulage in Höhe von 48,- EUR kommt noch oben drauf, wenn Ihr Jahreseinkommen 17900,- bzw. 35800,- EUR nicht übersteigt. Je nach Tarifvertrag gibt auch der Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen dazu. |